Kosten
 

Kosten

Privat Versicherte

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), dem Hufelandverzeichnis und analog der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Privatversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten der Behandlung.

Gesetzlich Versicherte

Einige gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich anteilig an den Kosten für osteopathische Behandlung.
Hierzu ist es notwendig, dass der behandelnde Heilpraktiker eine bestimmte Stundenzahl und seine Zughörigkeit zu einem osteopathischen Verband nachweisen kann. Diesen Nachweis finden Sie hier.

Da die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlung unterschiedlich hoch bezuschussen, richte ich mich mit den Kosten danach, wieviel davon der Patient selber tragen muss.

Ebenso gibt es einen Studenten- und Sozialtarif, um Menschen mit weniger Einkommen auch eine Behandlung zu ermöglichen. Bitte sprechen Sie mich an!

Gesetzlich Versicherte mit Zusatzversicherung

Zusatzversicherungen, die auch Heilpraktikerleistungen beinhalten, übernehmen die Kosten einer Behandlung in unserer Praxis gemäß ihren Versicherungsbedingungen. Die Rechnung wird ebenfalls nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker erstellt und beträgt 80 € pro Behandlung.
Diese Zusatzversicherungen sind für gesetzlich Versicherte sehr empfehlenswert.

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